Generalstreik, August 1917

Generalstreik in Braunschweig mit rund 5.000 (15.08.) und 7.000 (16.08.) Beteiligten. Über die Forderungen nach Verbesserung der Versorgung hinaus standen auch politische Forderungen auf der Tagesordnung:
– grundlegende Reform des Wahlrechts
– Wahlrecht für Frauen
– Aufhebung des Belagerungszustandes
– Koalitionsrecht, Vereins- und Versammlungsrecht
– Beendigung des Krieges ohne Annexionen und Kriegsentschädigungen,
– Befreiung aller wegen politischer und militärischer Vergehen Verhafteter und Verurteilter, ebenso solcher Personen, die wegen Lebensmittelunruhen verurteilt worden waren sowie die Zusage, dass niemand, der am in irgendeiner Weise am Streik beteiligt war, gemaßregelt, zum Militär eingezogen oder strafrechtlich verfolgt werde

Träger der Protest- und Streikbewegungen waren vor allem Frauen, Jugendliche und Rüstungsarbeiter, die einen Ernährungsausschuss forderten, in dem Vertreter der Arbeiter gleichberechtigt teilnehmen und für eine gerechtere Verteilung der Lebensmittel sorgen sollten.

16. August 1917

Der kommandierende General von Hänisch verbietet mit Bezug auf Streiks im Herzogtum Braunschweig per Bekanntmachung Arbeitsniederlegungen in der Rüstungsindustrie. Wer als wehrpflichtiger Arbeitnehmer seine Arbeit nicht bis zum 17. August 7 Uhr wieder aufnimmt, wird zum Heeresdienst eingezogen und untersteht Militär- und Kriegsgesetzen. Falls erforderlich werden die Betriebe unter militärische Leitung gestellt, gegen die zu handeln von außerordentlichen Kriegsgerichten bestraft wird.

Die Behörden gingen repressiv gegen die Streikenden in Braunschweig vor:
– Verhaftungen und Einsetzung eines außerordentlichen Kriegsgerichts,
– Einziehung der wehrpflichtigen Streikenden zum Heeresdienst
– Kommandierung zur Arbeit gegen Soldatensold
– Versammlungs- und Publikationsverbote (Zensur)

Die Unternehmensleitungen, allen voran die Firma Büssing, unterstützten die Militärbehörden, indem sie der Polizeidirektion bereits am ersten Streiktag eine Liste mit den Namen aller Streikenden, ihrem Wohnort und ihren Militärverhältnissen überreichten.