„Alle Macht den Räten!“ – Zur Geschichte und Aktualität der Rätedemokratie, Seminar

  1. Oktober, 10:00 – 16:00 Uhr, Seminarraum in der Brunsviga
    Seminar zum Gesprächsthema mit Michael Buckmiller und Bernd Röttger

Veranstalter: Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen in Kooperation mit DGB Region SON

 Die Rätebewegung fand in der politischen Umbruchssituation der Novembertage 1918 und den darauffolgenden Monaten ihren Höhepunkt in Deutschland. Die Arbeiter- und Soldatenräte entstanden nach sowjetischem Vorbild in Folge des Ersten Weltkriegs und der Novemberrevolution als unmittelbare Interessensvertretung derjenigen Menschen, welche sich gegen die bisherige Politik wendeten und wurden zum Sprachrohr dieser Bewegung. Dabei verfolgten sie das Ziel einer radikalen Demokratisierung des Politischen, als auch der ökonomischen Produktion, durch die Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien. Während der Spartakusbund und Teile der USPD sich vehement für die Bildung einer Räterepublik einsetzten, ging die MSPD den Kompromiss mit den alten Mächten ein, was schließlich zur Niederschlagung der Novemberrevolution führte und den Niedergang der Rätesysteme in Deutschland einleitete. Die Arbeiter- und Soldatenräte haben der Demokratie zum Durchbruch verholfen, sind jedoch am Kapitalismus gescheitert. Auch wenn Betriebsräte und betriebliche Mitbestimmung heute als eine direkte Folge der Rätebewegung gesehen werden können, konnte sich die parlamentarische Demokratie doch letzten Endes durchsetzen.
Heute – einhundert Jahre später – möchten wir uns genauer mit dem System der Räte als einer direkten Form der Demokratie befassen. Wir fragen nach ideengeschichtlichen Ursprüngen und Erfahrungen, möchten die historische Entwicklung in den Blick nehmen, um nachzuvollziehen, welche Interessen zum Niedergang der Rätebewegung geführt haben könnten.
Doch auch wenn die Rätebewegung in Deutschland scheiterte, so lebt doch ihre Idee bis heute hartnäckig fort, wird immer wieder aufgegriffen und angepasst. Daher möchten wir uns in dem vertiefenden Seminarangebot intensiver mit der Idee der Rätedemokratie beschäftigen und sie auch unter aktuellen Gegebenheiten weiterdenken und gemeinsam diskutieren.

„Alle Macht den Räten!“ – Zur Geschichte und Aktualität der Rätedemokratie

  1. Oktober 2018, 18:00 Uhr, Seminarraum in der Brunsviga
    Michael Buckmiller und Bernd Röttger im Gespräch
  1. Oktober, 10:00 – 16:00 Uhr, Seminarraum in der Brunsviga
    Seminar zum Gesprächsthema mit Michael Buckmiller und Bernd Röttger

Veranstalter: Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen in Kooperation mit DGB Region SON

Die Rätebewegung fand in der politischen Umbruchssituation der Novembertage 1918 und den darauffolgenden Monaten ihren Höhepunkt in Deutschland. Die Arbeiter- und Soldatenräte entstanden nach sowjetischem Vorbild in Folge des Ersten Weltkriegs und der Novemberrevolution als unmittelbare Interessensvertretung derjenigen Menschen, welche sich gegen die bisherige Politik wendeten und wurden zum Sprachrohr dieser Bewegung. Dabei verfolgten sie das Ziel einer radikalen Demokratisierung des Politischen, als auch der ökonomischen Produktion, durch die Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien. Während der Spartakusbund und Teile der USPD sich vehement für die Bildung einer Räterepublik einsetzten, ging die MSPD den Kompromiss mit den alten Mächten ein, was schließlich zur Niederschlagung der Novemberrevolution führte und den Niedergang der Rätesysteme in Deutschland einleitete. Die Arbeiter- und Soldatenräte haben der Demokratie zum Durchbruch verholfen, sind jedoch am Kapitalismus gescheitert. Auch wenn Betriebsräte und betriebliche Mitbestimmung heute als eine direkte Folge der Rätebewegung gesehen werden können, konnte sich die parlamentarische Demokratie doch letzten Endes durchsetzen.
Heute – einhundert Jahre später – möchten wir uns genauer mit dem System der Räte als einer direkten Form der Demokratie befassen. Wir fragen nach ideengeschichtlichen Ursprüngen und Erfahrungen, möchten die historische Entwicklung in den Blick nehmen, um nachzuvollziehen, welche Interessen zum Niedergang der Rätebewegung geführt haben könnten.
Doch auch wenn die Rätebewegung in Deutschland scheiterte, so lebt doch ihre Idee bis heute hartnäckig fort, wird immer wieder aufgegriffen und angepasst. Daher möchten wir uns in dem vertiefenden Seminarangebot intensiver mit der Idee der Rätedemokratie beschäftigen und sie auch unter aktuellen Gegebenheiten weiterdenken und gemeinsam diskutieren.

„Wer herrscht?“, Der Kampf um das Wahlrecht

Drei-Klassen-Wahlrecht und soziale Diskriminierung
Das Herzogtum Braunschweig war eines von den 22 monarchisch regierten Ländern (22 Königreiche,  Fürsten- und Herzogtümer) im Deutschen Reich. Zusammen mit den drei Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck gehörten sie als Bundesstaaten dem Deutschen Reich an, dessen Regierungsoberhaupt der Kaiser im Rahmen einer konstitutionellen Monarchie war. Zwar bestand für den Reichstag das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht, aber nur für Männer ab einem Alter von 25 Jahren. Frauen waren vom Wahlrecht ausgeschlossen.

In den meisten Ländern, vor allem im dominierenden Preußen und ebenfalls im Herzogtum Braunschweig, galt jedoch ein Drei-Klassen-Wahlrecht, das eine Gewichtung der Stimmen nach Steueraufkommen vorsah. Es benachteiligte vor allem die lohnarbeitende Klasse. Darüberhinaus musste man sogar noch eine Gebühr bezahlen, um das Bürgerrecht zu erwerben – nur als Bürger konnte man schließlich wählen.
Man sprach vom „Geldsackwahlrecht“ und nannte den Landtag „eine Bauernstube, in die nur diejenigen Bauern hineindürfen, die die meisten und die dickesten Kartoffeln haben.“
Bei der Reichstagswahl 1912 wurde die SPD im Herzogtum Braunschweig mit 49 % Stimmenanteil die stärkste Partei, im Landesparlament hatte sie aber dennoch kein einziges Abgeordnetenmandat.


Kampf gegen das Drei-Klassen-Wahlrecht
Seit den ersten Jahren des neuen Jahrhunderts war das Wahlrecht neben dem Frieden zu einem der zentralen Themen geworden. Die mangelnde Teilhabe an demokratischer Mitbestimmung wurde als große Ungerechtigkeit empfunden. Die Sozialdemokraten organisierten zahlreiche politische Versammlungen und Protestkundgebungen für ein freies und gleiches Wahlrecht.
Zu einer großen Wahlrechtsdemonstration mit über 12.000 Teilnehmern kam es in Braunschweig am 26. Januar 1910: In mehreren Menschenzügen zogen Männer und Frauen – teilweise singend – zum Bohlweg, um vor den Fenstern des Ministeriums das Hoch auf ein gleiches Wahlrecht einzustimmen. Dieser Tag ging im Volksmund als „Braunschweiger Bartholomäusnacht“ in die Erinnerung ein. Mit Säbelattacken griff die Polizei die bereits zurückweichenden Demonstranten an, so dass zahlreiche Personen durch Säbelhiebe, vor allem am Kopf, verletzt wurden. Ähnlich wurde auch 1913 eine Wahlrechtsdemonstrationen mit Polizeiknüppeln niedergeschlagen. Die Zeitung „Volksfreund“ schreibt: ein „Ehrentag der Braunschweiger Arbeiterschaft – Gewaltige Straßenkundgebung – Nutzlose Polizeiaktionen – ein glänzender Sieg der Arbeiterschaft über die Polizeigewalt“.

„Es ist ein politischer Skandal, die Forderung des Volkes nach einem gerechten Wahlrecht mit Säbeln und Knütteln unterdrücken zu wollen. Es ist ein Skandal, die Bevölkerung eines alten Kulturlandes wie Braunschweig, mitten im Herzen von Europa, weiter im Zustande der völligen politischen Rechtlosigkeit zu halten. Ich frage, wie kann ein hochgebildetes und aufgeklärtes Volk wie das braunschweigische, es fernerhin erdulden, der einen kleinen Gruppe Besitzender völlig unterworfen zu sein?“ (Otto Antrick, SPD)

Auf eine Anfrage der SPD-Fraktion von 1916 im Braunschweigischen Landtag antwortete die Kommission des Innern: „Darüber herrschte aber in der Kommission völlige Uebereinstimmung, daß die Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts für alle Männer und Frauen über 21 Jahre als Wahlrecht für den Landtag des Herzogtums durchaus unangebracht sein werde und eine Erörterung über diesen Antrag nicht empfohlen werden könne.“ (zit. nach „Volksfreund“, 04.03.1916)
Der „Volksfreund“ merkte dazu an: „Dasselbe verehrungswürdige Haus hatte zwei volle Sitzungen ausgefüllt mit todernsten Beratungen über den Schweinestall der Domäne Fürstenberg.“

Der starke Druck von oben mit dem diskriminierende Wahlrecht und den massiven Polizeieinsätzen auf den Demonstrationen trug schließlich dazu bei, dass sich in Braunschweig die Arbeiterbewegung im Vergleich zu den anderen Ländern und dem Reich stärker radikalisierte und auch in der Novemberrevolution einen Tag früher die Übernahme der Macht erreichte.


Modelle von Demokratie: Räterepublik oder Parlamentarismus?
Einen Kernkonflikt in der Arbeiterbewegung bildete die Frage, ob eine parlamentarisch-demokratische (= repräsentative) oder eine räte-demokratische (= direkte) Regierungsform anzustreben war.
An der Frage, ob und wann eine Wahl zur Landes- bzw. zur Nationalversammlung durchzuführen sei, eskalierten die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Arbeiterbewegung.
Die MSPD (unter Friedrich Ebert und Philipp Scheidemann) favorisierte eine schnelle Wahl zu einer verfassungsgebenden Versammlung und eine parlamentarische Demokratie nach dem Muster, wie wir sie heute kennen.
Dem gegenüber hatten die linken Sozialdemokraten aus USPD und Spartakusbund Vorbehalte, ebenso die Mehrheit der Braunschweiger Revolutionäre und die drei Braunschweiger Delegierten auf dem Reichsrätekongress, der in Berlin vom 16. bis 21.12.1918 stattfand.
Sie hatten die berechtigte Sorge, dass sich auf diesem Weg wohl das politische System ändern ließ, nicht aber die weitere zentrale Forderung der Revolutionäre, die Sozialisierung der Betriebe.
Die von ihnen angestrebte Räterepublik war konzipiert als mehrstufiges System von gewählten Betriebs- und Berufsräten auf der untersten Ebene bis hin zu einem Reichs-Wirtschafts-Rat. In den wenigen Wochen der Revolution im Land Braunschweig konnte sich keine Reinform dieses Systems durchsetzen, da gleichzeitig auch ein neuer Landtag gewählt worden war. Die Folge war eine Art „Doppelherrschaft“.

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„Die Braunschweiger Räterepublik“

SOZIALISTISCHE REPUBLIK BRAUNSCHWEIG


Durch den Bankrott des kaiserlich-monarchischen Herrschaftssystems sieht sich die Arbeiterbewegung vor die Aufgabe gestellt, eine neue Ordnung zu errichten. Am 10.11.1918 wird in Braunschweig die erste Regierung gebildet, es folgen Gesetze und Anordnungen, um die Ziele der Revolution umzusetzen und eine direkte Demokratie aufzubauen. Darüberhinaus gibt es viele Aufgaben zu meistern, die vor allem auch durch die Kriegsfolgen, die Rückkehr der Soldaten von der Front, die Umstellung der Wirtschaft und die mangelhafte Versorgungslage entstanden sind.
Es gibt jedoch auch konträre politische Kräfte, die durch die Revolution ihre eigenen Interessen bedroht sehen. Und auch unter denjenigen, die für die Demokratie eintreten, herrschen unterschiedliche Vorstellungen über den richtigen Weg.


Die ersten Gesetze und Maßnahmen
Innerhalb von wenigen Tagen und Wochen erlässt die erste Regierung der Novemberrevolution in Braunschweig 8 Gesetze.
Es wird die Durchführung von Wahlen zur Landesversammlung angekündigt, um den Prozess der Demokratisierung voranzubringen.

1. Demobilmachungsgesetz: Sicherstellung der Rückkehr und Entlassung der Soldaten von der Front, Umstellung der Kriegswirtschaft auf Friedenszeiten

2. Gesetz über die Arbeiter-und Soldatenräte, das als deren Aufgabe bestimmt, die „Durchführung der sozialistischen Revolution vorzubereiten und zu überwachen.“ Außerdem wird genau festgelegt, wie und wieviele Räte zu wählen sind.

3. Gesetz über die Weitergeltung der bisherigen Landesgesetze und Einrichtungen, um die alltagsnotwendigen Abläufe sowie Rechtssicherheit zu gewährleisten. Alle Beamten sind aufgerufen, auf ihren Posten zu bleiben und ihre Pflicht zu versehen, für die neue Räteregierung.

4. Gesetz über die Bildung der Roten Garde. Die „Rote Garde“– später in „Volkswehr“ umbenannt – besteht aus Freiwilligen. Sie soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten und die Revolution verteidigen. Sie unterstützt auch die Patrouillen der Polizei. Um Plünderungen, Hamsterei und Wucher vorzubeugen, werden alle zuvor entlassenen Polizeibeamte wieder eingestellt.

5. Gesetz über Volksstandgerichte. Diese „Gerichte“ werden jedoch nie einberufen.

6. Gesetz über die Neuordnung der Volksschulaufsicht. Die Schulen werden von der kirchlichen Schulaufsicht und Weisungsbefugnis befreit.

7. Gesetz über Enteignung von Grundeigentum für Notstandsarbeiten. Dadurch sollen für Erwerbslose, vor allem ehemalige Soldaten, Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Die Domänen und Güter, die vorher im Besitz des Herzogs waren, gehören jetzt der Republik Braunschweig. Es gibt Ideen, dieses Land genossenschaftlich zu bewirtschaften.

8. Gesetz über den Austritt aus der Kirche. Damit wird der Kirchenaustritt erleichtert und die Trennung von Staat und Kirche eingeführt.


Revolution und Konterrevolution
Politische und militärische Akteure rufen die Bevölkerung zur Beteiligung an freiwilligen Korps auf. Der Arbeiter- und Soldatenrat wendet sich vehement dagegen und warnt vor einem Bürgerkrieg. In Berlin werden am 15. Januar 1919 Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, die beiden einflussreichen Vertreter der linken Fraktion der Arbeiterbewegung, von Freikorps-Soldaten ermordet, die im Auftrag der Regierung Ebert und Noske als „Sicherheitsexperten“ tätig waren. 30.000 Menschen versammeln sich daraufhin in Braunschweig zu einem Demonstrationszug.


Die Räterepublik Braunschweig und das Landesparlament
Innerhalb der Arbeiterbewegung gibt es unterschiedliche Auffassungen über die nächsten Schritte und die Gestaltung der Demokratie. Der bereits im Dezember 1918 neu gewählte Braunschweiger Landtag wird im Februar 1919 schließlich einberufen. Die USPD hat hier nur 14, die MSPD 17 von 60 Sitzen erlangt. MSPD und USPD einigen sich auf eine Koalition. Sie verabschieden die vorläufige Verfassung, die dem Arbeiter- und Soldatenrat lediglich ein Veto- Recht im Konfliktfall einräumt, worüber dann in einem Volksentscheid abzustimmen wäre. Damit besteht in Braunschweig eine Art politischer „Doppelherrschaft“: zum einen die auf Basis der Landtagswahlen gebildete Regierung aus aus je 4 Vertretern von SPD und USPD, zum anderen der Landesarbeiterrat.
Aus Sorge vor einem weiteren Erstarken der konservativen Kräfte und Verlust des bisher Erreichten stimmt Sepp Oerter (USPD) diesem Modell zu. Heinrich Jasper (MSPD) wird zum neuen Präsidenten der Republik Braunschweig gewählt.


Radikalisierung für die Räterepublik
Im März 1919 unternehmen Mitglieder von Spartakusbund und USPD weitere Anstrengungen für eine „Sozialistische Braunschweiger Räterepublik“. Eine Urabstimmung ergibt bei schwacher Beteiligung eine knappe Mehrheit für die Räterepublik. Bei den Wahlen zum Landes-Arbeiterrat, der von allen produktiv Tätigen ab 20 Jahre gewählt wird, erhält die USPD 42 Sitze, MSPD 20, DDP 2 und BLW 2 Sitze.
Die Auseinandersetzungen um die Frage nach Parlamentarismus oder Räterepublik führen zu einer weiteren Aufspaltung der Sozialisten. Im März gründet sich eine braunschweiger Ortsgruppe der KPD.

Am 09.04.1919 rufen die Spartakisten auf dem Schlossplatz den Generalstreik aus. Ziel ist der Sturz der braunschweigischen Koalitionsregierung und die Errichtung einer Räteregierung.
• Alle Macht den Arbeiterräten
• Absetzung der „Mörder-Regierung“ Ebert/Scheidemann
• Anschluss an die Russische Räterepublik
• Auflösung der Nationalversammlung und sämtlicher Landesversammlungen
• Bewaffnung der Arbeiterschaft
• Befreiung aller politischen Gefangenen
• Sofortige Sozialisierung durch Einführung von Betriebsräten
• Auflösung aller Freikorps
• Schaffung eines Volksheeres


Das Ende der Räterepublik in Braunschweig
Das Braunschweiger Bürgertum antwortet auf den Generalstreik mit umfassenden Boykottmaßnahmen. Die Reichsregierung verhängt den Belagerungszustand über Braunschweig. Am 17.04.1919 wird Braunschweig durch das Freikorps von General Maercker besetzt. Der Arbeiter- und Soldatenrat Braunschweig leistet keine Gegenwehr – in anderen Städten kommt es hingegen zu blutigen Auseinandersetzungen.
Obwohl die braunschweigische Landesregierung die Beendigung der Streiks erreicht hatte, wird sie von der Reichsregierung abgesetzt. Der Landtag wählt eine neue Regierung.

Auf Reichsebene sind die Weichen bereits früher gestellt worden. Im Dezember 1918 stimmt der erste Reichsrätekongress für eine Wahl zur Nationalversammlung und nicht für ein Rätesystem als Grundlage der Verfassung. Damit hatten sich die Räte praktisch selbst entmachtet.
Die drei Delegierten aus Braunschweig, der Vorsitzende des Arbeiter- und Soldatenrats Emil Schütz, der 31jährige Wilhelm Reupke aus Bad Harzburg und der 63jährige Zigarrenfabrikant Heinrich Wassermann aus Schöningen, alle USPD, hatten gegen die Einberufung einer Nationalversammlung gestimmt.
Die Nationalversammlung wird im Januar 1919 gewählt und tritt in Weimar zusammen, wo sie am 31.07.1919 die Weimarer Verfassung verabschiedet.

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