Gesetz über die Weitergeltung der bisherigen Landesgesetze und Einrichtungen (3. Gesetz)
Gesetz über die Bildung der Roten Garde (am 19.12. in „Volkswehr“ umbenannt, auch um die das Bürgertum provozierenden Reizbegriffe zu entschärfen) (4. Gesetz)
Gesetz über die Weitergeltung der bisherigen Landesgesetze und Einrichtungen (3. Gesetz)
Gesetz über die Bildung der Roten Garde (am 19.12. in „Volkswehr“ umbenannt, auch um die das Bürgertum provozierenden Reizbegriffe zu entschärfen) (4. Gesetz)