Neuordnung der Volksschulaufsicht

Gesetz über die Neuordnung der Volksschulaufsicht vom 21. November 1918 (6. Gesetz des AuSR Brschwg). Damit wurden die Schulen von der kirchlichen Schulaufsicht und Weisungsbefugnis befreit – eine Errungenschaft, die bis auf den heutigen Tag bestand hat.
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