11. November 1918

Von höchster Priorität war für die gewerkschaftlichen und politischen Akteure der Arbeiterbewegung sowohl die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten als auch im Zuge der Demobilmachung Ordnungsstrukturen aufrechtzuerhalten, die der Gesellschaft, vor allem den Arbeitern ihre existenzielle Basis – mithin Arbeit und Einkommen – sicherten. Gleichzeitig verfolgten die Arbeiterräte dabei das Ziel, den Umbau des Herzogtums in eine sozialistische Republik.

Dazu zählte für den Arbeiter- und Soldatenrat von den Unternehmern die Lohnfortzahlung für Arbeitern, Arbeiterinnen und Angestellten einzufordern, die sich für die Demokratisierung durch Beteiligung an Streiks, Demonstrationen oder aktives Mitarbeit in Gremien engagiert haben – so auch für die Revolutionstage am 8. Und 9. November 1918, die auf die Arbeitstage Freitag und Samstag fielen.

Den Arbeiter- und Soldatenräten war die akute Notlage der Bevölkerung bewusst. Niemand hatte während des Krieges stärker darunter zu leiden, als die Arbeiter und Arbeiterinnen sowie ihre Kinder. Da sämtliche Ressourcen der Kriegsführung zugeführt worden waren und obendrein die Umstellung der Wirtschaft im Rahmen der Demobilmachung die Mobilisierung neuer Ressourcen erforderte, standen die Akteure der Arbeiterbewegung vor Aufgaben, die das Gros ihres Alltags aufzehrten. In der hoffnungsvollen Stimmung, dass die lohnarbeitende Bevölkerung ihre erkämpfte Freiheit nicht mehr verlieren würde, rief die Braunschweiger Revolutionsregierung zu Disziplin und Arbeitsleistung auf, um den wirtschaftlichen Zusammenbruch zu verhindern. Denn der Erfolg einer revolutionären Umwälzung – so war den Arbeiter- und Soldatenräten bewusst – war nicht zuletzt davon abhängig, dass es ihnen gelingen musste, die wirtschaftlichen Aktivitäten und dadurch die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die Erfüllung dieser Bewährungsaufgabe war für die Arbeiter- und Soldatenräte wiederum die Voraussetzung dafür, um – so der Aufruf des Braunschweiger Volkskommissars für Arbeit am 14. November 1918 – die „Umformung der kapitalistischen Wirtschaftsweise in die sozialistische einleiten“ zu können.


Montag 11. Nov 1918
Demobilisierungsgesetz vom 11. November 1918 (1. Gesetz)